Liebe Mitarbeiter*innen und Geschäftspartner,
NELE Kosmetik GmbH (im weiteren Verlauf: NELE) steht als wirtschaftliches Unternehmen in der Pflicht, rechtmäßig und verantwortungsbewusst zu agieren. Als Teil der Gesellschaft fassen wir diese Verantwortung als Selbstverständlichkeit auf, weshalb der vorliegende Verhaltenskodex eine Rahmenbedingung für einen respektvollen Umgang schaffen und als Leitfaden dienen soll. Er bezieht sich sowohl auf das Verhalten zwischen Mitarbeiter*innen als auch auf Beziehungen zu Geschäftspartnern und Stakeholdern.
Das Verhalten jedes Einzelnen trägt zum Vertrauen unserer Kund*innen und Geschäftspartnern, sowie zu unserem Ansehen in der Gesellschaft bei und kann bereits durch ein einzelnes, unangebrachtes Verhalten schwer geschädigt werden. Für unsere Mitarbeiter*innen sind die enthaltenen Vorgaben daher verbindlich, ersetzen jedoch weder rechtliche bzw. behördliche Vorgaben noch Handlungsanweisungen oder Prozessbeschreibungen. Unsere Geschäftspartner fordern wir dazu auf, diesen Grundsätzen ebenso zu folgen.
Die Würde des Menschen, seine Persönlichkeitsrechte und seine Privatsphäre sind für NELE von fundamentaler Bedeutung und sind von allen Mitarbeiter*innen und Geschäftspartnern sowie Stakeholdern zu respektieren und zu achten. Zur Wahrung stützen wir uns auf internationale Menschenrechtscharta wie die Europäische Konvention zum Schutz der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
Wir dulden keine Zwangs- oder Kinderarbeit und lehnen jede Form von Diskriminierung und unfairer Behandlung ab – einschließlich Mobbing, Beleidigung und sexueller Belästigung.
Zusätzlich wahren wir die Rechte unserer Arbeitnehmer*innen und stehen für faire Arbeitsbedingungen ein, weshalb wir Arbeitsschutz und Gesundheitsschutz in unsere Betriebsabläufe integrieren. Wir erkennen das Recht auf freie Meinungsäußerung an und dulden politische und gewerkschaftliche Betätigungen sowie gemeinnütziges Engagement unserer Mitarbeiter*innen als Privatpersonen, sofern diese dem Leitbild unseres Verhaltenskodex nicht widersprechen.
Unser Unternehmen stützt sich auf Vertrauen, Aufrichtigkeit und Respekt. Die Umsetzung dieser Werte wird von jedem unserer Mitarbeiter*innen erwartet, um ein angenehmes und respektvolles Betriebsklima aufrechtzuerhalten.
Wir verpflichten uns zur strikten Einhaltung von Gesetz und Recht in den Ländern, in denen wir geschäftlich aktiv sind. Dies ist unabhängig von dadurch wirtschaftlichen Nachteilen und selbstverständlich für unser Unternehmen. Gleiches erwarten wir von unseren Geschäftspartnern.
Treten Abweichungen zwischen den nationalen Gesetzen oder einschlägigen internationalen Regelungen und unserem Verhaltenskodex auf, so gilt die jeweils strengere Regelung.
Verstöße gegen Gesetze oder diesen Verhaltenskodex sind dem jeweils Vorgesetzten aufzuzeigen. Ist dies aus besonderen Umständen nicht möglich, so kann sich jede*r Mitarbeiter*in auch an das Qualitätsmanagement oder Herrn Tillmann Hempel wenden. Wird eine Straftat beobachtet, besteht in jedem Fall die Verpflichtung dies bei entsprechender Stelle zu melden.
Wir nehmen den Schutz von persönlichen Daten und vertraulichen Informationen sehr ernst, weshalb wir diese vor unberechtigtem Zugriff und unberechtigter Einsicht schützen. Die Weitergabe von sensiblen Daten an Dritte erfolgt ausschließlich nach Zustimmung der betroffenen Personen oder Institutionen. Die Anforderungen der gesetzlichen Datenschutzverordnung und weiteren Richtlinien und Vorgaben halten wir dabei stets ein.
Analoge Grundsätze zum Umgang mit sensiblen bzw. persönlichen Daten gelten auch für geistiges Eigentum. Die Nutzung lizenzierter, vertraulicher oder urheberrechtlich geschützter Informationen für persönliche oder sonstige Vorteile ohne Zustimmung der Berechtigten ist strengstens untersagt. Zudem ist die Nutzung von Insiderwissen sowohl privat als auch unternehmerisch nach gesetzlichen Vorgaben verboten.
NELE bekennt sich zu einem fairen Wettbewerb auf dem Markt unter Einhaltung und Beachtung aller (inter-)nationalen Bestimmungen. Nicht toleriert wird der rechtswidrige Informationsaustausch, Preisabsprachen oder Kartellbildungen mit Mitbewerbern bzw. Lieferanten. Ebenso untersagt sind Spionage, Diebstahl und andere illegale Methoden zur Informationsbeschaffung.
Zur Vermeidung von Interessenskonflikten ist jede*r Mitarbeiter*in dazu angehalten, geschäftliche und private Interessen zu trennen und Entscheidungen auf Grundlage von sachlichen und objektiven Fakten zu treffen. Sollten mögliche Konflikte entstehen, ist jede*r Mitarbeiter*in dazu angehalten, seine*n Vorgesetzte*n zu informieren. Das weitere Vorgehen ist zu dokumentieren.
Zur Verbesserung von Geschäftsbeziehungen lässt NELE grundsätzlich den Austausch von angemessenen Zuwendungen zu. Dies umfasst Bewirtungen oder geringwertige Mitgaben, die mit Geschäftsaktivitäten verknüpft sind. Geltende Gesetze und internationale Regelungen sind einzuhalten.
In keinem Fall geduldet wird jedoch die Beteiligung an Korruption und anderen geldwerten Vorteilen, die durch (in-)direkte Zahlungen entstehen. Die Annahme von Bargeld ist damit unzulässig. Jeglicher Verstoß hat eine arbeitsrechtliche Konsequenz zur Folge.
Unser höchstes Ziel ist die Zufriedenheit unserer Kunden. Wir besitzen den Anspruch, jederzeit faire Angebote zu unterbreiten und Kundenanfragen stets positiv zu beantworten. Unser Qualitätsmanagement ist daher integraler Bestandteil unserer Betriebsabläufe. Kommt es trotz der getroffenen Sicherheitsmaßnahmen hinsichtlich der Qualität zu einer Reklamation, sind wir bestrebt, schnellstmöglich eine angemessene und zufriedenstellende Lösung zu finden.
Im gesamten Gebäude von NELE gilt ein absolutes Rauchverbot. Dies schließt auch die Nutzung von E-Zigaretten ein. Neben den Räumlichkeiten zählt hierzu ebenso der Außenbereich des Lagers sowie die Lieferrampe. Ein ausgeschriebener Raucherbereich für Mitarbeiter*innen ist vor dem Haupteingang zu finden und nur in den Pausenzeiten oder außerhalb der Arbeitszeiten zu nutzen.
Auf dem kompletten Unternehmensgelände besteht ein absolutes Alkoholverbot. Die Ausführung sämtlicher Arbeiten unter Alkoholeinfluss ist strengstens untersagt. Bei Verstößen gegen dieses Verbot ist mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen zu rechnen.
Ein Alkoholkonsum in geringem Maße ist lediglich bei besonderen Anlässen, wie runden Geburtstagen, Jubiläen oder einer Verabschiedung von Kolleg*innen in den Ruhezustand und nur unter Einwilligung des Geschäftsführers Herrn Tillmann Hempel gestattet.
Die Einnahme anderer berauschender Mittel gem. Betäubungsmittelgesetz (BtmG), wie illegale Substanzen oder der Missbrauch von verschreibungspflichtigen Medikamenten, ist während der Arbeitszeit strikt untersagt und kann bei Missachtung zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen, im Extremfall sogar zu einer Kündigung, führen. Verstöße gegen Gesetzesvorschriften können darüber hinaus strafrechtliche Konsequenzen durch Behörden nach sich ziehen.
Alle Mitarbeiter*innen und Geschäftspartner sind verpflichtet, verantwortungsvoll und sorgfältig mit Vermögensgegenständen von NELE umzugehen. Zudem ist das Firmeneigentum gegen Verlust, Missbrauch, Diebstahl und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Hierzu gehören neben materiellen Dingen wie dem Gebäude, Maschinen, Werkzeug oder Büromaterial auch immaterielles Gut wie elektronische Daten, Know-How und die Arbeitszeit.
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